Verkehrsunfallrecht

Auch für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber der Versicherung ist eine sofortige Einschaltung eines kompetenten Fachanwaltes für Verkehrs- recht unbedingt notwendig, damit der Geschädigte alle seine Ansprüche in vollem Umfang ausschöpfen kann.

Dies gilt ebenfalls bei einem unverschuldeten Unfall. Hier ist von besonderer Bedeutung, dass der Geschädigte die zahlreichen Ansprüche, die ihm zustehen erkennt, geltend macht und der Höhe nach auch richtig beziffert.

Oftmals bieten die KFZ- Haftpflichtversicherer der Schädigerseite bzw. Unfallverursacher die Durchführung der Schadenregulierung für den Geschädigten an. Der Geschädigte soll davon abgehalten werden einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Der Geschädigte muss sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, die Regulierung und Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche demjenigen zu überlassen, der sie bezahlen soll, nämlich der Versicherung des Schädigers.

Der Geschädigte hat das Recht sich einen Sachverständigen nach seiner Wahl zu suchen. Er braucht sich keinen Sachverständigen von der Versicherung aufdrängen zu lassen.

  Mein Ziel ist die zügige Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung mit einem optimalen Ergebnis. Ohne anwaltliche Vertretung besteht die Gefahr, dass die Versicherung die Schadenregulierung in die Länge zieht und nur minimale Zahlungen leistet.

 

Rechsanwalt in Verkehrsunfallrecht

     



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